Kontakt
SkF Hochsauerland
Breloh 5
59759 Arnsberg
Tel. 02932 9393 700
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Die Inobhutnahmegruppe bietet die Möglichkeit der vorläufigen Aufnahme und Unterbringung eines jungen Menschen in einer Notsituation. Das Ziel dabei ist die Entlastung der aktuellen Krisensituation für alle Beteiligten sowie die Schaffung eines Zeitfensters zur Erarbeitung von Perspektiven und Lösungsansätzen. Die Aufnahmedauer ist auf 14 Tage begrenzt, kann aber im Einvernehmen mit dem jeweiligen Jugendamt verlängert werden.
Bei der ION Gruppe handelt sich um eine koedukative, altersgemischte (12 -17 Jahren) Gruppe mit 24 h Betreuung durch pädagogische Fachkräfte im Schichtdienst und mit Nachtbereitschaft.
Das Angebot hält 6 Plätze vor.
Nicht aufgenommen werden können junge Menschen bei denen eine massive Suchtproblematik (Drogen und Alkohol) erkennbar ist. Bei besonderer Schwere wie einer akuten Suizidproblematik oder einem schweren psychotischen Krankheitsbild, wird vorher eine fachärztliche Stellungnahme durch das Jugendamt eingeholt. Sollte der Facharzt keine Bedenken äußern, so wird der junge Mensch aufgenommen. Die ION Gruppe behält sich jedoch vor die Maßnahme zu beenden, wenn sich eine massiv krisenhafte Situation entwickelt, in der eine weitere Betreuung nicht mehr möglich ist.
Die Inobhutnahmegruppe arbeitet exklusiv mit den Jugendämtern im Hochsauerlandkreis zusammen. Dies bedeutet, dass wir ausschließlich Inobhutnahmen durchführen im Auftrag der Jugendämter:
Durch die regionale Nähe kann die weitere Perspektivklärung in der Krise mit den Jugendamtsmitarbeitern und den Sorgeberechtigten persönlich geklärt werden. Die Jugendämter haben hierzu eine Kooperationsvereinbarung getroffen.
Bei dem Leistungsangebot der Inobhutnahmegruppe handelt es sich um eine Hilfe im Rahmen von:
Heimleiter und Geschhäftsführer
Ludger Kottmann
Tel.02932 93 93 701
ludger.kottmann@skf-hochsauerland.de
Erziehungsleiterin und stellvertretende Geschäftsführerin
Melanie Sander
Tel 02932 93 93 702
melanie.sander@skf-hochsauerland.de
Vorstandsvorsitzende
Silke Cronenberg
Tel: 02932 93 93 700
silke.cronenberg@skf-hochsauerland.de
Das Familienhilfezentrum Marienfrieden mit seiner Verwaltung, dem psychologischen Dienst, den ambulanten Hilfen sowie den drei Wohngruppen befindet sich im Arnsberger Ortsteil Hüsten und liegt am Rande des Arnsberger Waldes. Die Inobhutnahme Gruppe befindet sich ebenfalls dort. Ein großes Außengelände mit vielen Entfaltungsmöglichkeiten lädt zum Runterkommen ein. Wir verfügen über einen Fußballplatz, einen Basketballplatz, Tischtennisplatten, einem großen Sandspielbereich und einen Fitnessparcours für Jugendliche. Fußläufig sind Einkaufsmöglichkeiten vorhanden und auch das Erlebnisbad NASS ist nur wenige Gehminuten von uns entfernt. Alle jungen Menschen der ION erhalten dort freien Eintritt und können das Schwimmangebot nutzen.
Die Inobhutnahme Gruppe befindet sich mit zwei weiteren stationären Wohngruppen unter einem Dach. Die reine Wohnfläche abzüglich der Verkehrsflächen liegt bei 303m². Die Bewohnerzimmer weisen eine Größe von 16 m² auf. Eine schöne Außenterrasse lädt zum „chillen & grillen“ ein. Die Inobhutnahme Gruppe ist durch den Neubau sehr modern und großzügig geschnitten. 6 Bewohnerzimmer werden für die Inobhutnahmen bereitgestellt. Jedes Zimmer verfügt über eine eigene abgetrennte Wascheinheit. Zwei große Badezimmer mit Duschen und Toiletten sind ebenfalls vorhanden. Der Gruppenraum sowie das Wohnzimmer und die Küche bilden Räume der Begegnung. Außerhalb der Gruppe steht ein Inobhutnahmeplatz für Kinder unter 12 Jahren zur Verfügung. Auch die Unterbringung von Geschwisterkindern ist in Ausnahmefällen und gesonderter Genehmigung durch das Landesjugendamt möglich. Bezüglich der Sicherheit halten wir ein digitales Schlüsselsystem vor. Die jungen Menschen erhalten einen Transponder als Schlüssel und können sich auf Wunsch einschließen. In strittigen Fällen haben wir die Möglichkeit, die Türöffner auszulesen und können den Zutritt ermitteln.
Im Gebäude selber steht ein modern ausgestatteter Fitnessraum zur Verfügung.
Die pädagogische Betreuung verteilt sich auf 6,5 Mitarbeiter. Unterstützt wird die Gruppe durch eine Hauswirtschaftskraft (30 Stunden) sowie vom Bundesfreiwilligendienst.
Das Fachkräftegebot wird dabei eingehalten und kann aus verschiedenen anerkannten Qualifikationen bestehen. Aktuell sind ausschließlich staatlich anerkannte Erzieher tätig. Eine Mitarbeiterin ist zudem eine ausgebildete Kinderschutzfachkraft. Anteilig berechnen wir die Leitung im Rahmen der Beratung und Aufsicht, die Verwaltung und der technische Dienst in den Tagessatz.
Sonderleistungen:
Während einer Inobhutnahme können außerordentliche Kosten (Fachleitungsstunden, Fahrten,…) entstehen, die direkt mit dem jeweils betroffenen Jugendamt besprochen und abgerechnet werden.
• Fachleistungsstunden hinsichtlich begleiteter Umgangskontakte in der Kinderheimat oder im häuslichen Umfeld und bei Terminen außerhalb des SkF (Therapeut, Gericht, Jugendamt,…).
Diese Termine werden mit Fachleistungsstunden und Fahrtkosten je nach tatsächlichem Aufwand ab dem 1. Kilometer abgerechnet.
• Besondere Gesprächsbedarfe beim psychologischen Dienst hinsichtlich Krisenintervention oder Diagnostik.
• Sprachmittlerkosten
• Beförderungskosten bei Schulbesuch an nicht ortsansässiger Schule
• Schulische Ersatzangebote über ein Nachhilfeinstitut
Die Räumlichkeiten der Inobhutnahmegruppe verfügen über die jeweilige Grundausstattung und über das notwendige Mobiliar für die Betreuung der entsprechenden jungen Menschen. Der Gefahrenschutz wird berücksichtigt. Der Inobhutnahmegruppe steht ein PKW zur Verfügung. Die Inobhutnahmegruppe verfügt über WLAN, das die jungen Menschen von 6:00 bis 23:00 Uhr kostenlos nutzen können.
Die Mahlzeiten werden werktags durch die Hauswirtschaftskraft zubereitet und mit den pädagogischen Mitarbeitern eingenommen. An den Wochenenden bereitet die Gruppe die Mahlzeiten selber zu. Je nach pädagogischer Zielsetzung werden die jungen Menschen beteiligt. Grundsätzlich werden die Reinigung der Räumlichkeiten und Wäschepflege von der Hauswirtschaftskraft übernommen. Im Rahmen der Selbständigkeitserziehung, der Selbstwirksamkeit und der Notwendigkeit einer Tagesstruktur werden diese Aufgaben auch von den jungen Menschen wahrgenommen. Hierzu zählen in jedem Fall das Reinigen des eigenen Zimmers sowie das Waschen der eigenen Wäsche und das Übernehmen von Aufgaben in den Gruppenräumen (Küchendienst, Baddienst, Flurdienst,…)
In der Inobhutnahmegruppe wird die Grundversorgung der jungen Menschen gewährleistet. Verlässliche Strukturen, Rückzugsräume und Ruhe bieten Sicherheit und Schutz. Zuwendung und Verständnis dienen der Entlastung und als Bewältigungshilfe für die individuell erlebte Gefahrensituation. Die fachliche Haltung und die Grundlage jedes pädagogischen Handelns ist bei uns im Haus die Annahme des guten Grundes aus dem Bereich der Traumapädagogik. Dieses Prinzip geht von der Annahme aus, dass eine Person im Laufe ihres Lebens Verhaltensstrategien entwickelt, um mit belastenden Situationen und Herausforderungen umgehen zu können. Diese Verhaltensstrategien sind auf individuelle Erlebnisse, Erfahrungen und Sozialisierungen dieser einzelnen Person zurückzuführen. Wir gehen davon aus, dass der junge Mensch aus seiner Sicht immer gute Gründe für sein Fühlen, Denken und Handeln hat. Wir begegnen den Eltern mit derselben Annahme, da auch sie für sich Gründe haben, warum sie so handeln, wie sie handeln. Der Dialog mit dem jungen Menschen ist daher ein probates Mittel in der kurzen Aufenthaltszeit bis zur Perspektivklärung. In der Zeit der Inobhutnahme nehmen wir Kontakt zur Schule/ Ausbildungsstelle und vereinbaren weitere Abstimmungsgespräche. Wir nehmen nötige Arzttermine wahr und schauen im Individualfall, was der junge Mensch benötigt. Die Freizeitgestaltung gehört ebenfalls zu den Aufgaben, da sie eine pädagogische Methode darstellt und die Inobhutnahmesituation psychisch entlastet. Im besten Fall begleiten wir auch gerne die Rückführung zur Herkunftsfamilie. Nach Absprache mit
dem jeweiligen Jugendamt wahren wir den Kinderschutz oder unterstützen in der Elternarbeit.
Die Fallverantwortung obliegt während der Inobhutnahme dem Jugendamt. Dieses trifft alle zum Wohl des jungen Menschen erforderlichen Entscheidungen in Kooperation mit den Sorgeberechtigten.
• Die Aufnahme geschieht auf Veranlassung des Jugendamts. Die Übermittlung der wichtigsten personenbezogenen Daten ist bei der Aufnahme gewährleistet. Das Jugendamt begleitet die Aufnahme persönlich und gibt Auskunft über die aktuellen Handlungsbedarfe (Schule, Medikation, Termine,) und Umgangskontakte für die Zeit der Inobhutnahme.
• Sonderleistungen werden vorab im Aufnahmegespräch mit dem Jugendamt beraten und abgestimmt.
• Die Unterbringungszeit wird im Aufnahmegespräch vereinbart und kann im Einvernehmen nach einem weiteren persönlichen Gespräch mit den Beteiligten und Behörden verlängert werden. Dabei finden die persönlichen Belange des Schutzsuchenden sowie die zumutbaren Beeinträchtigungen für andere Bewohner Berücksichtigung.
• Die Alltagsgestaltung, Aufsicht und Betreuung übernimmt die Inobhutnahmegruppe. Der Schutzauftrag nach §8a SGB VIII wird gewährleistet.
• Beobachtungen, die für die weitere Hilfeplanung und Perspektivregelung werden datenschutzkonform dokumentiert.
• Die Beendigung der Maßnahme geschieht durch die Übergabe an das Jugendamt, Personensorgeberechtigte oder zukünftige Bezugspersonen bei Überleitung in Anschlussmaßnahmen. Ein kurzer Abschlussbericht über den Zeitraum der Inobhutnahme wird erstellt, sofern dies vom Jugendamt gewünscht wird.
• Ein strukturiertes Ablaufverfahren liegt beim Jugendamt sowie beim Träger vor und hilft bereits in der Aufnahmesituation die ersten weiteren Handlungsschritte zu vereinbaren.
Aufgenommen werden die jungen Menschen in Notsituationen an 24 Stunden eines jeden Tages der Woche. Der Betreuungsschlüssel liegt bei 1:0,92. In den überwiegenden Dienstzeiten wird ein Doppeldienst mit Fachpersonal sichergestellt (siehe Gruppenzeiten). Die reguläre Rufbereitschaft der Gesamteinrichtung steht 24/7 zur Verfügung. In akuten Situationen greifen die Kollegen der Wohngruppen aus dem Haus helfend ein. Zusätzliche Unterstützungsangebote zum Beispiel durch den Psychologischen Dienst können zeitnah zugesichert werden. Wöchentlich finden Teamsitzungen mit der Erziehungsleitung statt. Jeder Betreuer kann hier seine Sichtweise auf den jungen Menschen einbringen und zur Perspektivklärung beitragen. Wir legen Wert auf eine gute pädagogische Arbeit und nutzen Supervisionen zur informellen und persönlichen Weiterentwicklung. Inobhutnahme bedeutet für uns nicht Verwahrung und Aufsicht, sondern Begleitung in der Krise und Hoffnung geben auf einen Neuanfang.
Im Qualitätshandbuch des Kinder- und Jugendhauses Marienfrieden des SkF Hochsauerland finden sich ausführliche Beschreibungen zu Qualität Standards, die alle Wohngruppen betreffen. Einmal jährlich werden diese aktualisiert und allen Mitarbeitern auf einem Laufwerk zur Verfügung gestellt. Konzeptionelle Veränderungen werden mit dem LWL abgestimmt. Telefonische Beratungsangebote vom Landesjugendamt werden aktiv genutzt und gelebt.
Beteiligungs- und internes Beschwerdeverfahren
Die jungen Menschen beteiligen sich nach §8 SGB VIII aktiv an der Gestaltung des Leistungsangebotes und können dies beeinflussen. Kinder und Eltern haben die Möglichkeit über Ombudsstellen eine Beschwerde vertraulich zu äußern und behandeln zu lassen. Die Kontaktdaten hängen in den Gruppen aus, sodass der junge Mensch nicht danach fragen muss.
Brandschutzübungen
• Mit den jungen Menschen werden halbjährlich Verhaltensregeln im Brandfall besprochen und schriftlich dokumentiert. Ein Brandschutzkonzept liegt vor.
Schutz vor sexueller Gewalt
• Im Rahmen der Präventionsordnung verfügt der SkF Hochsauerland über ein institutionelles Schutzkonzept. Projekte zum Thema Schutz vor sexualisierter Gewalt werden gruppenübergreifend durch zwei ausgebildete Sexualpädagoginnen durchgeführt.
Kinderschutzberatung nach §8a SGB VIII
• Für alle Wohngruppen besteht ein Verlaufsmodell bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung, nach der bei unklaren Verdachtsmomenten gehandelt wird. Eine Anlage dazu findet sich im Qualitätshandbuch wieder.
Rahmenhygieneplan
• Ein Hygieneplan liegt in den einzelnen Gruppen vor und orientiert sich am Rahmenhygieneplan, der durch das örtliche Gesundheitsamt regelmäßig kontrolliert wird.
Praktika
• Die Wohngruppen bieten Möglichkeiten für Praktika mit verschiedenen Ausbildungsschwerpunkten (FOS, Berufskolleg, Berufsfachschule, Fachhochschule, Sozialpraktika).
Qualitätsentwicklung
• Die Mitarbeiter haben die Möglichkeiten an Fortbildungen teilzunehmen. Aber auch Zusatzausbildungen sind möglich und werden gefördert. Stillstand im Wissen entspricht nicht den Qualitätsvorstellungen des SkF Hochsauerland.
Montag bis Freitag 06:00 bis 18:30 Uhr
Bereitschaft von 18:30 bis 06:00 Uhr
Samstag 08:00 bis 18:30 Uhr
Bereitschaft 18:30 bis 08:00 Uhr
Sonntag 08:00 bis 18:30 Uhr
Bereitschaft 18:30 bis 06:00 Uhr
Haben Sie weitere Fragen? Wir sind auch gerne persönlich für Sie da.