Notschlafstelle

Die Notschlafstelle bietet Jugendlichen in einer akuten Situation einen sicheren Schutzraum. Der Schlafplatz ist schön gestaltet und verfügt über ein eigenes Badezimmer. Hier kann sich der junge Mensch kurzzeitig zurückziehen, ohne sich einer Gruppe anschließen zu müssen. Obdach und Schutz stehen im Vordergrund.

Das Angebot richtet sich an ältere Jugendliche, die aufgegriffen und in die Obhut des Jugendamtes gegeben werden und für ein bis zwei Nächte einen Schlafplatz benötigen. Die meisten jungen Menschen werden – nach der ersten Einschätzung des Jugendamtsmitarbeitenden – am nächsten Tag an einem anderen Ort untergebracht. Die Notschlafstelle stellt ein niederschwelliges Angebot dar und wird im besten Fall zur Drehscheibe in eine gut überlegte Jugendhilfemaßnahme.

Konzeption Notfallschlafplatz

Träger

Der SkF Hochsauerland, mit seinen Attributen sozial – kreativ – flexibel, widmet sich schon seit jeher den jungen Menschen und deren Familien aus dem Hochsauerlandkreis. Wir sind ein erfahrener Jugendhilfeträger mit verschiedenen Dienstleistungen, der mit viel Herzblut und Menschenverstand an die Situationen herangeht und Unterstützung anbietet.

Mit dem Angebot einer Notschlafstelle soll ein niederschwelliges Angebot geschaffen werden, um jungen Menschen die in Schwierigkeiten geraten sind eine Schlafstätte für die Nacht zu geben

Zielgruppe

Zur Zielgruppe gehören junge Menschen im Durchschnittsalter von 15 -18 Jahren, die sich nicht auf Jugendhilfe einlassen können oder sich auf der Durchreise befinden. Oftmals sind die jungen Menschen dabei sehr autark und selbstbestimmt. Sie können sich auf Inobhutnahmen nur schwer einlassen, auch wenn ihnen bewusst ist, dass sie eine Unterkunft benötigen. Eine pädagogische Intervention wird von der Zielgruppe nicht gewünscht.

Es kommt vor, dass junge Menschen aus anderen Wohngruppen in der Nacht aufgegriffen werden und feststeht, dass sie bereits am folgenden Morgen wieder in ihre Herkunftseinrichtung oder in das häusliche Umfeld zurückgeführt werden sollen. Oder es kommen Jugendliche infrage, die durch die Polizei ein Hausverbot zur elterlichen Wohnung erhalten haben und untergebracht werden müssen.

Eine weitere Zielgruppe bilden auch die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UMA). Diese befinden sich auf der Flucht vor Krieg und Verfolgung. Oftmals tauchen sie auch ohne Zuweisung auf und müssen aufgrund des minderjährigen Alters aufgenommen werden. Hier sind die Aspekte von Krankheiten zu berücksichtigen, die eine Einzelunterbringung erforderlich machen.

Grundsätzlich gilt es vor der Obdachlosigkeit zu schützen und über die Nacht zu kommen.

Angebot

Der Notschlafplatz bietet in der akuten Situation einen sicheren Schutzraum. Der Schlafplatz verfügt über eine schöne Gestaltung mit einem eigenen Badezimmer. Hier kann sich der junge Mensch zurückziehen, ohne sich einer Gruppe anschließen zu müssen.

Das Angebot bleibt ein Angebot und stellt kein verpflichtendes System dar, dem sich der junge Mensch anschließen muss. Rückzug und Schutz sind hier die Attribute, die kurzzeitig angeboten werden.

Im positiven Fall wird der Schlafplatz zur Drehscheibe in eine gut überlegte Jugendhilfemaßnahme.

Das Jugendhilfeangebot kann durch ambulante Maßnahmen und psychologischer Unterstützung im Einvernehmen mit dem örtlichen Jugendamt ergänzt werden

Standort

Am Rande von Arnsberg- Hüsten auf einem naturnahen Gelände wurde 2020 ein Neubau errichtet, der drei stationären Regelwohngruppen ein modernes und wohnliches Zuhause bietet. Der Zugang zum Gebäude wurde behindertengerecht ausgestattet. Auch ein Aufzug ermöglicht eine uneingeschränkte Mobilität zwischen den Etagen. Auf der unteren Etage befindet sich der Notschlafplatz. Zwischen zwei weit auseinanderliegenden Eingängen, direkt neben der Samuel Gruppe liegt das Notschlafzimmer mit Bad. Dieses ist modern ausgestattet und sorgt für einen angenehmen Aufenthalt.

Der junge Mensch ist weg aus dem Treiben der Stadt und dennoch fußläufig schnell wieder dort. Der angrenzende Wald bietet die Möglichkeit spazieren zu gehen und abzuschalten oder einfach mal zu unseren Pferden zu gehen, die den jungen Menschen immer für den inneren Dialog zur Verfügung stehen.

Aufnahme und Verweildauer

Die Aufnahme erfolgt immer über das Jugendamt. Befindet sich der junge Mensch unter Drogeneinfluss, ist stark alkoholisiert oder in einem psychischen Ausnahmezustand, wird er nicht in das Notschlafzimmer aufgenommen werden können. Die Verweildauer ist sehr kurzgehalten und geschieht in enger Absprache mit dem zuständigen Jugendamt. Der Notschlafplatz ist nachrangig zum Inobhutnahmeplatz zu belegen, auch wenn dies dieselbe rechtliche Grundlage nach § 42 SGB VIII darstellt. Die maximale Verweildauer sollte dreißig Tage nicht überschreiten. Aufgrund der regionalen Gegebenheiten (geringe Bevölkerungsdichte) kommen diese Situationen nur gelegentlich vor. Bei Bedarf stehen sie dann aber sofort zur Verfügung und entlasten das Jugendhilfesystem

Betreuung

Die Erstversorgung wird über das Mitarbeiterteam der Samuel Gruppe geleistet. Dies beinhaltet eine erste Essensmahlzeit im Notschlafzimmer sowie die Versorgung mit Pflegeprodukten zur Reinigung. Nach dem Fachkräftegebot sind hier Sozialpädagogen und Erzieher tätig. Sie verfügen über ein gutes Erfahrungswissen von jungen Menschen in Schwierigkeiten. In der Nacht oder auch allgemeinen Notsituationen hat der junge Mensch im Notschlafplatz Zimmer jederzeit die Möglichkeit sich Hilfe zu holen. Diese kann über eine Klingel erfolgen, die in die Samuel Gruppe geschaltet ist. Des Weiteren hängen Telefonkontakte aus, die mit der Inobhutnahmeplatz Gruppe verbunden und 24/7 erreichbar sind.

Grundsätzlich wird die Betreuung jedoch ausschließlich über den ambulanten Fachdienst im Haus gesteuert, der ebenfalls sofort in der Lage ist, nach Fachleistungsstunden zu betreuen. Diese werden nach Bedarf geleistet. Analog zu den Wohngruppen liegt der Richtwert bei 6 FLST/Woche. Jahrelange Erfahrung in der Zusammenarbeit zwischen dem stationären und ambulanten Dienst erweisen sich hier als Vorteil.

Die Kosten der Unterbringungsform wird in den Entgeltverhandlungen mit der Stadt Arnsberg verhandelt.

Zusammenarbeit

Für den Notschlafplatz ist es wichtig, dass ein gut funktionierendes und breit aufgestelltes Jugendhilfeangebot im Hintergrund steht. Dies ist innerhalb des SKF Hochsauerland, aber auch trägerübergreifend, der Fall.

Mit trägerinternen Hilfen wie Beratungsstellen (auch zu sexueller Gewalt), psychologischer Dienst, ambulanter Hilfen, stationären Hilfen, Vormundschaften, Jugend WG´s, usw stehen viele Angebote zur Verfügung, die schnell genutzt werden können. Wartezeiten und Schwellenängste können minimiert werden, da die Angebote bekannt sind und zwischen dem jungen Menschen und der Fachkraft besprochen und im besten Fall besichtigt werden.

Impressionen

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