Elisabeth-Gruppe

Die Elisabeth-Gruppe ist eine Wohngruppe der Jugendhilfe im SkF Hochsauerland. Der SkF Hochsauerland ist Träger von Beratungsstellen, Schulbetreuungen, Gesetzlichen Betreuungen, Vormundschaften, ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen zur Erziehung und verfügt somit über ein breites regionales Netzwerk.

Der SkF Hochsauerland ist Mitglied im Bundesverband katholischer Einrichtungen und in der Ombudschaft Jugendhilfe NRW. Der SkF Hochsauerland vereinbart in einem jährlichen Qualitätsdialog mit dem Jugendamt der Stadt Arnsberg seit 2005 die Qualitätskriterien zur ortsnahen Unterbringung und wertet diese unter Beteiligung der Pädagogischen Fachkräfte im Jugendamt und der Einrichtung aus. Diese wurden bei einer Organisationsuntersuchung der Stadt Arnsberg durch die Firma Konsens im Juli 2019 positiv bewertet.

Kontaktdaten

Friedenstraße 1
59755 Arnsberg
Tel. 02932/ 9393330
Elisabeth-gruppe@skf-hochsauerland.de

Heimleitung

Ludger Kottmann
Breloh 5
59759 Arnsberg
02932/9393701
ludger.kottmann@skf-hochsauerland.de

Kurzbeschreibung

Zielgruppe Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren
Platzzahl 9 + 1 Inobhutnahmeplatz (30 Tage Befristung)
Pädagogischer Schlüssel 1:2 und eine Hauswirtschaftskraft
Qualifikation der Mitarbeiter Einsatz von sozialpädagogischen Fachkräften mit qualifizierter Ausbildung und staatlicher Anerkennung
Tätigkeitsfeld Erzieher im Sozial-und Erziehungsdienst innerhalb der Jugendhilfe nach AVR
Psychologische
Einzelbetreuungen
Individuell über die hausinterne Diplom Psychologin möglich
Pflegesatz Regelpflegesatz
Rechtsgrundlage §§27,34,36, 41,42 SGB VIII

Informationen und Konzept

Sozialräumliche Lage und Ausstattung des Hauses

Die Elisabeth-Wohngruppe befindet sich in der Innenstadt von Neheim und bietet verschiedenste Möglichkeiten Verselbständigungshilfen zu organisieren. Die Gruppe verfügt über 8 Einzelzimmer auf drei Etagen und ein Inobhutnahmezimmer. An das Wohnhaus ist ein Appartementhaus mit 4 Wohneinheiten angebunden, wobei ein Appartement davon der Gruppe angehört und den 9. Platz bildet.

Die Kinder und Jugendlichen können ihre Zimmer abschließen mit der gleichzeitigen Möglichkeit, bei drohender Gefahr von außen aufzuschließen. Die Zimmer sind bei der Aufnahme möbliert. Es besteht aber die Möglichkeit für die Bewohner, bei der Gestaltung der Zimmer mitzuwirken. Das Haus bietet Rückzugsmöglichkeiten über zwei Wohnzimmer, einen Lernraum sowie einen Binnenhof mit überdachten Sitzgelegenheiten. Ein geschütztes Internet sowie W-LAN sind vorhanden.

Die Mobilität der Gruppe ist über einen Dienst-Bulli sichergestellt.

Pädagogische Grundhaltungen

Die soziale und emotionale Stabilisierung der Kinder und Jugendlichen sowie der Aufbau von Vertrauen zu sich selbst und zu anderen ist die grundlegende Zielsetzung der pädagogischen Arbeit. Der Aufbau und die Gewährleistung von tragfähigen und verlässlichen Beziehungen im Alltag sind dabei ein wesentlicher Baustein.

„Es ist gut so, wie du bist.“

Das Team der Elisabeth -Gruppe gewährleistet ein hohes Maß an Möglichkeiten, Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichen Problematiken aufzunehmen und anzunehmen. Die Gruppengröße ist mit 9 Plätzen überschaubar und auch das Wohnumfeld bietet viel Normalität. Das multiprofessionelle Team, einschließlich psychologischer Förderungen, bietet vielfältige individuelle Betreuungsansätze, die im Team regelmäßig beraten und reflektiert werden. Es findet ein wöchentliches Gespräch mit den Gruppenmitarbeitern und mit der Erziehungsleitung statt. Vierwöchentlich wird eine Erziehungsplanung mit Erziehungsleitung und Psychologischem Dienst als Fachberatung durchgeführt.

Die Gruppe trifft sich im monatlichen Rhythmus zu Gruppengesprächen, in denen auch die Gruppenregeln und die Verhaltensregeln für Erzieher besprochen werden. Entscheidungsprozesse und Gruppendynamiken können so intensiv mit den Kindern erörtert werden und sollen zu einer Transparenz des Gruppengeschehens führen, in der sich der Einzelne wertgeschätzt fühlt. Dies gilt für alle Gruppen und ist im Beteiligungs- und internen Beschwerdeverfahren verankert.

Die hauswirtschaftlichen Tätigkeiten werden gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen erledigt. Dazu werden Wochenpläne mit den Kindern erstellt. Die Grundversorgung sowie die Grundreinigung werden durch die Hauswirtschaftskraft sichergestellt.

Die Aufnahme im schulpflichtigen Alter und die zunehmende Ganztagsbeschulung von Kindern verlagern das Gruppengeschehen in die Nachmittags- und Abendstunden. Daher ist der Nachmittagsbereich fest mit Doppeldiensten versehen. Dies ist notwendig, um den Kindern bei den Hausaufgaben zu helfen, an Hilfeplangesprächen teilzunehmen, Fahrdienste zu übernehmen, Besorgungen und Behördengänge zu begleiten usw. Der Doppeldienst bleibt bis zum gemeinsamen Abendbrot. Grundsätzlich ist die Betreuung 24h am Tag gesichert. Sehr wohl gibt es im Morgenbereich Zeiten, in denen die Gruppe nur über die Heim- und Erziehungsleitung erreichbar ist.

Im Freizeitbereich ist die Gruppe stets bemüht, die Kinder in Vereinen anzubinden. Dazu ist es manchmal nötig, die Kinder und Jugendlichen zu begleiten, damit das passende Angebot gefunden werden kann. Darüber hinaus finden Ausflüge oder andere Aktivitäten mit der Gesamtgruppe statt. Mit dem örtlichen Schwimmbad haben wir ein Freizeitangebot, welches häufig besucht wird. Der wöchentliche Gruppensport in eine nahegelegenen Sporthalle ist für alle verpflichtend. Ein Mitarbeiter ist ausgebildeter Sportlehrer und führt die Angebote durch.

Den Mitarbeitern ist es wichtig, dass die Kinder und Jugendlichen auch Spaß, Freude und Erfolge erleben. Dies bedeutet ressourcenorientiertes Arbeiten verbunden mit dem Entdecken und Ausbauen von vorhandenen Stärken, Energien und Interessen.

Neben den Tür- und Angelgesprächen mit den Eltern bietet die Gruppe mindestens alle zwei Monate Elterngespräche im Haushalt der Eltern an. Die Übernahme von einfachen Aufgaben und ein möglichst enger Kontakt zwischen Eltern und Kind sind aufgrund der wohnortnahen Unterbringung gewünscht. Dabei darf die Gruppe als Lebensmittelpunkt für die Dauer der Unterbringung nicht gefährdet werden und der Kinderschutz muss gewährleistet bleiben. Konkret bedeutet dies die Begleitung zu Ärzten, Vereinen und Schulterminen. Den Eltern ist es freigestellt, in diesen Bereichen Verantwortung zu übernehmen und es stellt keine Verpflichtung dar. Manchmal finden aber auch nur gemeinsame Spaziergänge statt.

Sofern die Kinder auf ein selbständiges Leben außerhalb des Elternhauses vorbereitet werden müssen, hält die Gruppe mit einem integrierten Appartement mit eigenem Eingang viele Angebote für eine stufenweise Verselbständigung vor.

Hilfeplangespräche

Das Hilfeplanverfahren nach § 36 SGB VIII gehört zu unserem Selbstverständnis. Gemeinsam mit dem örtlichen Jugendamt wurde ein Verfahrensweg entwickelt, der auch die Vorbereitung und Durchführung des Hilfeplangesprächs strukturiert. Die Tischvorlage als Entwicklungsbericht wird durch den Bezugsbetreuer erstellt und mit den Kindern und Jugendlichen besprochen. Sofern die Eltern in der Lage dazu sind, werden auch diese einbezogen. Die Kinder und Jugendlichen sowie die Eltern erhalten eine analog zum Tischvorlagenaufbau strukturierte Vorlage, die sie ebenfalls schriftlich ausfüllen und ggf. dem ASD Mitarbeiter für die Akte aushändigen können. Für Jugendliche ab 16 Jahren gibt es zusätzlich einen Selbsteinschätzungsbogen, der vom Jugendlichen und dem Bezugsbetreuer ausgefüllt wird.

Es wird ein Hilfeplangespräch auf Augenhöhe angestrebt, der Informationsüberraschungen vermeiden soll. Bei uns wird miteinander und nicht übereinander gesprochen. Jeder wird gehört und kann sich aktiv an einer Perspektiventwicklung beteiligen.

Institutionelle Unterstützungsleistungen

Im SkF Hochsauerland wird sichergestellt, dass die internen Arbeitsabläufe und Strukturen unter Beteiligung aller Mitarbeiter fortlaufend überprüft und weiter entwickelt werden.

Neben den Fachberatungen finden alle zwei Monate Gruppenleiterrunden statt. Jeder Mitarbeiter führt mit seinem Vorgesetzten einmal jährlich ein Mitarbeitergespräch. Der SkF Hochsauerland verfügt über eine Mitarbeitervertretung, die im regelmäßigen Austausch mit der Heimleitung steht.

  • Die Einrichtung verfügt über eine Kinderschutzfachkraft und hat einen Verfahrensplan in der Einrichtung festgelegt. Der SkF Hochsauerland verfügt über ein institutionelles Schutzkonzept zum Schutz  vor sexualisierter Gewalt im Rahmen der Präventionsordnung des Erzbistums. Auch ein Beschwerdemanagement unter Einbeziehung der Kinder ist implementiert. Dieses kann im Qualitätshandbuch eingesehen werden.
  • Seit 2008 organisiert der SkF Hochsauerland regelmäßig ein Ehemaligentreffen für Bewohner. Die Aufarbeitung der eigenen Biographie motiviert viele ehemalige Heimkinder dazu, dieses Angebot auch anzunehmen. Da auch die Betreuer zugegen sind, ist die Beteiligung immer recht hoch und die Atmosphäre sehr harmonisch. Fragen können gestellt und Geschichten erzählt werden.
  • Mindestens einmal jährlich findet eine gemeinsame Aktion für alle Kinder und Mitarbeiter statt. Dieses findet abwechselnd im Rahmen einer Nikolausfeier oder eines Sommerfestes statt. Wir erleben uns als Gemeinschaft, die sich so besser kennenlernt. Oftmals gibt es gruppenübergreifend Berührungspunkte (Reitangebot, Sportangebot, Vereine wie THW), die so intensiviert werden können.
  • Reparaturen werden durch den hauseigenen technischen Dienst durchgeführt oder beauftragt.

Neben Heim- und Erziehungsleitung und Verwaltung verfügt der SkF Hochsauerland über vielfältige Unterstützungsleistungen, die im Interesse der Hilfesuchenden schnelle und passgenaue Hilfen ermöglichen.

Besonderheiten der Gruppe

Verselbständigungsappartement
Die Gruppe ist besonders für die Jugendlichen interessant, da sie zentrumsnah gelegen ist. Zudem werden die Gruppenregeln nicht starr ausgelegt, da die Jugendlichen auf ein selbstbestimmtes und eigenständiges Leben vorbereitet werden sollen. Das angegliederte Appartementhaus mit vier Wohneinheiten steht in baulicher Verbindung zur Gruppe. Die dort lebenden Jugendlichen werden dort ambulant über den Fachdienst der FAB betreut und haben in Krisensituationen, durch die räumliche Anbindung an die Gruppe, dennoch einen Ansprechpartner. Die Kinder- und Jugendlichen der Elisabeth-Gruppe bekommen mit, was es heißt, selbständig zu werden und Verantwortung zu tragen. Daher sind sie stark motiviert, ebenfalls in diese Richtung zu streben.

Ein Appartement ist jedoch für ein Gruppenkind zugeschrieben und bildet den 9. Platz. Hier lernt der Jugendliche schrittweise eine Verselbständigung über die Einteilung des Geldes, die eigenständige Zubereitung von Nahrungsmitteln, das eigene Zeitmanagement sowie die Verantwortung über die hauswirtschaftlichen Tätigkeiten. Im geschützten Rahmen kann er praktisch erlernen, was es bedeutet, selbständig zu sein. Die Betreuer stehen weiterhin als vertraute Ansprechpartner zur Verfügung und geben die nötige Hilfestellung. Der Betreuungsumfang entspricht dem der anderen Gruppenbewohner, wird aber individuell zurückhaltender geleistet, da es um das Erlernen der Selbständigkeit geht.

In der Regel kommen nur Gruppenkinder, welche die passende Reife dazu entwickelt und sich schon im Gruppenalltag als zuverlässig und verantwortungsbewusst gezeigt haben, in den Genuss, in das Appartement der Gruppe ziehen.

Inobhutnahmezimmer
In der Elisabeth-Gruppe wird ein Notzimmer für eine Krisenaufnahme der Jugendämter Arnsberg und Sundern mit einer Dauer von höchstens 30 Tagen vorgehalten. Wird der Inobhutnahmeplatz belegt, erhöhen die Mitarbeiter automatisch die Arbeitszeit, sodass der Betreuungsschlüssel angepasst wird. Möglich wird dies durch die Beschäftigung von Teilzeitkräften.

In der Regel finden für das Inobhutnahmezimmer jährlich zwischen drei und fünf Aufnahmen statt, die auch kurzfristig wieder entlassen werden. Die Erfahrung zeigt bisher, dass die Gruppenkinder offen und hilfsbereit auf die Krisenaufnahme zugehen und eher vermitteln: „Es ist nicht so misslich/du bist nicht alleine.“ Durch gemeinsame Aktivitäten und Regelwerke erfährt die Inobhutnahme Ablenkung, Struktur und eine Entdramatisierung. Hilfe geben, wenn jemand diese dringend benötigt, sind Werte, die so vermittelt werden.

Grundsätzlich bedeutet eine Krisenaufnahme, die Kinder und Jugendlichen als Schutzgedanke aus der Krise zu nehmen und eine Entspannung der Situation zu ermöglichen. Der Kontakt zur Familie wird dabei auf das Notwendigste reduziert oder verhindert.

Durch die wohnortnahe Interventionslösung bleibt dem Kind/Jugendlichen das vertraute Umfeld wie Schule/Ausbildung und Freundeskreis erhalten. Manchmal kommt es auch vor, dass Angehörige wie Großeltern und Verwandte eine wichtige Stütze sind und als Ressource dienen können.

Verweise

Im Qualitätshandbuch des Kinder-und Jugendhauses Marienfrieden des SkF Hochsauerland finden sich ausführliche Beschreibungen zu Qualität Standards, die alle Wohngruppen betreffen.

Beteiligungs- und internes Beschwerdeverfahren

  • Die Kinder und Jugendlichen beteiligen sich nach §8 SGB VIII aktiv an der Gestaltung des Leistungsangebotes und können dieses beeinflussen.
  • Kinder und Eltern haben die Möglichkeit, über Ombudsstellen eine Beschwerde vertraulich zu äußern und behandeln zu lassen. Das Verfahren wurde im Handbuch hinterlegt und kann eingesehen werden. In der Gruppe sind die Informationen mit den Kontaktdaten dazu offen zugänglich.

Brandschutzübungen

  • Mit den Kindern und Jugendlichen werden regelmäßig Verhaltensregeln im Brandfall geübt und schriftlich dokumentiert. Mit Kindern und Jugendlichen, die neu aufgenommen werden, wird das Verhalten im Brandfall besprochen. Spätestens zu den Gruppenabenden wird dies immer wieder aktualisiert.
  • Ein Brandschutzkonzept liegt vor und kann im Handbuch nachgelesen werden.

Schutz vor sexueller Gewalt

Im Rahmen der Präventionsordnung verfügt der SkF Hochsauerland über ein institutionelles Schutzkonzept. Dieses sowie der eigens entwickelte Verhaltenskodex sind im Handbuch nachzulesen. Projekte zum Thema Schutz vor sexualisierter Gewalt werden gruppenübergreifend durch eine ausgebildete Sexualpädagogin durchgeführt.

Kinderschutzberatung nach §8a

Für alle Wohngruppen besteht ein Verlaufsmodell bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung, nach der bei unklaren Verdachtsmomenten gehandelt wird. Dieses Kinderschutzverfahren ist im Handbuch nachzulesen.

Rahmenhygieneplan

Ein Hygieneplan liegt in den einzelnen Gruppen vor und orientiert sich am Rahmenhygieneplan, der durch das örtliche Gesundheitsamt regelmäßig kontrolliert wird.

Praktika

Die Wohngruppen bieten Möglichkeiten für Praktika mit verschiedenen Ausbildungsschwerpunkten (FOS, Berufskolleg, Berufsfachschule, Fachhochschule, Sozialpraktika)

Qualitätsentwicklung

  • Alle Mitarbeiter beteiligen sich am Qualitätsdialog mit dem Jugendamt und seinen Mitarbeitern, welches einmal jährlich geführt wird.
  • Die Mitarbeiter nehmen an Arbeitskreisen und Fortbildungen teil.

Dokumentation

Die Mitarbeiter erstellen täglich eine Tagesdokumentation zu den einzelnen Kindern und schreiben Tischvorlagen als Vorbereitung des Hilfeplans. Daran beteiligen sich weitgehend auch die  Eltern und Kinder. Keiner bleibt beim Hilfeplanverfahren unbeteiligt. Dieses Hilfeplanverfahren wurde mit den Jugendämtern der Stadt Arnsberg und Sundern gemeinsam entwickelt.

Psychologische Unterstützung

Die hauseigenen Psychologen unterstützen das Team einmal im Monat im Großteam mit Fallberatungen und führen nach Bedarf einzelpsychologische Unterstützungsangebote mit den Kindern und Jugendlichen durch.

Impressionen

Ihr Kontakt beim SkF

Haben Sie weitere Fragen? Wir sind auch gerne persönlich für Sie da.

Silke Kretschmer
Silke Kretschmer Gruppenleitung Friedenstraße 1 59755 Arnsberg Tel. 02932/9393330 Fax 02932/9393339
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