Kontakt
SkF Hochsauerland
Breloh 5
59759 Arnsberg
Tel. 02932 9393 700
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Die gesetzliche Betreuung ist eine vom Betreuungsgericht angeordnete Hilfe für volljährige Personen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung ihre persönlichen rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können und keine Vorsorgevollmacht erteilt haben.
Es kann auf eigenen Antrag oder von Amts wegen eine Betreuung eingerichtet werden. Dabei stellt das Betreuungsgesetz das Recht auf weitestgehende Selbstbestimmung in den Vordergrund. Der SkF Hochsauerland bietet Beratung und Unterstützung in allen Angelegenheiten nach dem Betreuungsgesetz:
Die ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen können sich regelmäßig im Rahmen eines Stammtisches austauschen. Über Fachvorträge besteht außerdem die Möglichkeit, neue Erkenntnisse zu erlangen.