Gesetzliche Betreuung

Die gesetzliche Betreuung ist eine vom Betreuungsgericht angeordnete Hilfe für volljährige Personen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung ihre persönlichen rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können und keine Vorsorgevollmacht erteilt haben.

Es kann auf eigenen Antrag oder von Amts wegen eine Betreuung eingerichtet werden. Dabei stellt das Betreuungsgesetz das Recht auf weitestgehende Selbstbestimmung in den Vordergrund. Der SkF Hochsauerland bietet Beratung und Unterstützung in allen Angelegenheiten nach dem Betreuungsgesetz:

  • Wir informieren und beraten über Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.
  • Wir beraten Betroffene und deren Familienangehörige, Fachdienste und Einrichtungen.
  • Wir gewinnen, vermitteln und begleiten ehrenamtliche Betreuer*innen. Ehrenamtliche, die sich bei uns anbinden, werden in allen Aufgabenkreisen geschult und sind über eine Haftpflichtversicherung im Rahmen der Vermögenssorge versichert.
  • Wir bieten Schulungen in Gruppen sowie Einzelberatung und Begleitung in besonders schwierigen Situationen an.

Die ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen können sich regelmäßig im Rahmen eines Stammtisches austauschen. Über Fachvorträge besteht außerdem die Möglichkeit, neue Erkenntnisse zu erlangen.

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