Kontakt
SkF Hochsauerland
Breloh 5
59759 Arnsberg
Tel. 02932 9393 700
Fax 02932 9393 799
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Die gesetzliche Betreuung ist eine wichtige Form der Unterstützung für volljährige Menschen, die ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können. Gründe hierfür können Erkrankungen, Behinderungen oder altersbedingte Einschränkungen sein.
Ziel der Betreuung ist es, Menschen in herausfordernden Lebenssituationen zu begleiten, zu schützen und ihnen Handlungssicherheit zu geben –
ohne ihre Selbstständigkeit unnötig einzuschränken.
Eine Betreuung wird nur eingerichtet, wenn keine Vorsorgevollmacht besteht, die die notwendigen Bereiche bereits abdeckt.
Sie kann außerdem auf eigenen Antrag eingerichtet werden, wenn jemand spürt, dass Unterstützung sinnvoll wäre.
Der SkF Hochsauerland beschäftigt hauptamtliche Vereinsbetreuer in Meschede und Arnsberg und begleitet an beiden Standorten ehrenamtliche Betreuer*innen im Rahmen der Querschnittsarbeit.
Vereinsbetreuungen und ehrenamtliche Betreuungen werden über die Betreuungsstellen beim Hochsauerlandkreis und der Stadt Arnsberg bei den Amtsgerichten angeregt.
Alle Betreuer*innen werden von den Gerichten bestellt.
Eine Betreuung kommt in Betracht, wenn eine Person aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht mehr in der Lage ist, bestimmte Lebensbereiche selbst zu organisieren. Dazu zählen beispielsweise:
Wichtig:
Der Umfang der Betreuung wird vom Gericht individuell festgelegt und nur auf die Bereiche begrenzt, in denen Unterstützung wirklich notwendig ist.
Zum 1. Januar 2023 wurde das Betreuungsrecht durch das „Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts“ grundlegend neu gestaltet.
Der zentrale Gedanke dieser Reform:
Die Selbstbestimmung betreuungsbedürftiger Menschen soll so weit wie möglich gestärkt werden.
Das bedeutet insbesondere: