Vertraulichkeit / Schweigepflicht
Als Fachverband der Caritas fühlt sich der SkF Hochsauerland mit all seinen Mitarbeitern in besonderer Weise den Menschen verbunden, die durch ihn Hilfe und Unterstützung erfahren.
Die helfende Beziehung beruht auf absoluter Vertraulichkeit und Verschwiegenheit, soweit nicht ein höherwertiges Rechtsgut betroffen ist. Wir versichern allen Personen, die sich uns in einer Hilfe- oder Unterstützungssituation anvertrauen, dass wir
- ihre Persönlichkeitsrechte wahren,
- ihre Privatsphäre schützen und
- die uns im Rahmen der Hilfe anvertrauten Daten und Informationen
absolut vertraulich behandeln werden.
Die Verschwiegenheitspflicht unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gilt auch über die Dienstzeit hinaus und gilt nach den Dienstverträgen im Rahmen des Caritasbereiches nach den Arbeitsvertragsrichtlinien als besondere Dienstpflicht.